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Samstag, 10. September 2011, 13:32

Coversongs bei YouTube einstellen

Hallo!

Ein Thema dass sicher viele Musiker und speziell Homerecorder interessieren dürfte möchte ich hier einmal ansprechen da es im Internet oft viele unklare und verwirrende Antworten dazu gibt.

In welcher Form ist es erlaubt gecoverte Songs bekannter Bands bei YouTube hochzuladen?
Meines Wissens gab es eine Zeit lang einen Vertrag mit der Gema der genau dies ermöglichte. Dieser soll allerdings erloschen und bisher keine Einigung gefunden sein.

Wieso haben allerdings bekannte amerikanische Cover-Channels wie z.B. "Tyler Ward" oder "Alex Goot" weit über 100 Videos online von denen sicher 80 Videos Coversongs mit teilweise mehrere Millionen Views sind? Scheint das in Amerika nach dem Recht legal zu sein? Wie kann aber als weiteres Beispiel in Deutschland beispielsweise der Channel von "AlexiBexi" der bekannte Songs auf deutsch covert auch ohne Probleme bestehen obwohl YouTube doch in den Nutzerbedingungen genau darauf hinweist dass Videos mit Inhalten ohne Urheberrecht sofort gelöscht werden?

Korrigiert mich bitte wenn ich etwas aus dem Kontext gebracht haben sollte.

Ich freue mich über eure Ansichten und Antworten! :)

Beste Grüße

mr-wave
Wer immer nur das tut was er bereits kann, wird auch immer nur das bleiben was er bereits ist.

2

Samstag, 10. September 2011, 18:19

Also wenn man die Instrumental-Sache davon auch selbst macht ist das meines wissens erlaubt. Ich hab auch schon welche hochgeladen. Kann mir nicht vorstellen, dass man dafür irgendwelche speziellen Rechte oder Absprachen braucht, besonders wenn man selbst kein Geld dafür verlangt.

Im Notfall coverst du einfach sowas wie Scarborough Fair, wo keine Sau weiß von wem der Song eigentlich stammt. :thumbsup:

3

Dienstag, 13. September 2011, 20:10

Hallo NichtSicher,

dass Versionen mit dem eigenen Instrumental ohne Weiteres erlaubt sein sollen und die Sache "legaler" machen denke ich nicht. Wenn das Instrumental bzw. die Melodie erkennbar ist, vom Text mal abgesehen covert man schon und das ist meines Wissens so nicht erlaubt. Dass Covern bei Gigs wieder eine andere Geschichte mit der Gema ist ist mir durchaus bewusst.

Dennoch muss es ja eine Regelung geben, wie wäre sonst zu erklären dass wie in meinem Eröffnungsthread angesprochen amerikanische und auch einige deutsche Channels richtige YouTube-Bekanntheiten sind und jede Woche teilweise qualitativ sehr hoch produzierte Coversongs hochladen.

Würde mich freuen wenn sich noch der ein oder andere mit Wissen oder gefährlichem Halbwissen sich diesbezüglich zu Wort melden würde. :D

Beste Grüße

mr-wave
Wer immer nur das tut was er bereits kann, wird auch immer nur das bleiben was er bereits ist.

4

Dienstag, 13. September 2011, 23:34

Hallo =)

Hm... kann auch sein. Aber jetzt mal ernsthaft, selbst wenn das illegal ist, ich will ja kein Geld dafür und schade keinem. Es ist ja ein Cover und keine "Fälschung" oder "Nachmache". Ich versuch ja nicht den Originalsänger zu imitieren.

Von dem her: Wenn irgendwer der was zu sagen hat ein Problem damit hat, soll der oder die jenige herkommen und mich aufhängen lassen. Das nehm ich in Kauf. xD :thumbsup:

5

Mittwoch, 14. September 2011, 10:26

Hey mr-wave,

die Rechtslage ist nicht leicht zu erklären, aber im groben und ganzen kann man sagen, dass man mit jedem Cover, dass man vermarktet oder auch nur der öffentlichkeit zugänglich macht (so z.B. auf Youtube) gegen das Urheberrecht verstößt. Es handelt sich dabei somit um eine Straftat, solange man keine Nutzungsrechte besitzt (was für Privatpersonen sogut wie unmöglich ist) oder für jede Vorführung einen gewissen Betrag an den Urheber oder seinen Vertreter (z.B. Gema) zahlt, was aber ebenfalls kaum möglich sein wird! Im normalfall wird das Einstellen von Musikcovern, Livevideos oder ähnlichem jedoch auf solchen Portalen geduldet, sei es weil es keinem Aufgefallen ist, dass dort ein Cover existiert oder weil der Urheber sich freut auch bei anderen Musikern die Kreativität geschührt zu haben, auch ein gewisser Werbeanteil ist denkbar... Im schlimmsten Fall wird das Video gesperrt, ein Fall wo mehr passierte, ist mir nicht bekannt.

Zur Rechtslage:
Eine Coverversion ist eine "Art" der Bearbeitung, genauer eine Umgestaltung des Originals im Sinne des § 23 UrhG. Die Tatsache, dass man es 1:1 nach gespielt hat, ändert nichts an der Sachlage der "Umgestaltung".
Hierbei handelt es sich um KEINE eigene schöpferische Leistung, was bei einer Veröffentlichung, unabhängig von Art und Weise (Youtube oder Tonträger) einen Vergütungsanspruch des Urhebers nach sich zieht. Ist der Titel im Original bei der Gema eingetragen und somit über diese geschützt, benötigt man keine Einverständniserklärung des Urhebers, sondern ist nur verpflichtet, die Coverversion bei der Gema anzumelden, sodass diese stellvertretend für den Urheber die Kosten eintreiben kann.

Hat man den Titel kreativ weiter bearbeitet, sodass er nicht mehr (nahezu) identisch mit dem Original ist, handelt es sich nach § 3 UrhG um eine Bearbeitung.
Unter der Bearbeitung versteht der Gesetzgeber eine Veränderung der melodisch-harmonischen Form, eine Veränderung des Textes oder allgemeiner ausgedrückt: Eine Veränderung, die auf dem eigenständigen, schöpferischen Anteil des Bearbeiters basiert. In diesem Fall muss der Musikverlag des Urhebers diese Bearbeitung genehmigen, da das Cover dann eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe aufweist.

Obwohl der Gesetzgeber so klare Ansagen macht, gibt es unterschiedliche Auslagen des Begriffs "Cover"!
Der BGH hat die freie und übliche Verwendung dieses Begriffs für die Fälle einer Neueinspielung der Bearbeitung eines Titels übernommen und bezeichnet dies als bloße Interpretation des Originalwerks, welches in seiner ursprünglichen Substanz unberührt bleibt. Das bedeutet auf deutsch, dass somit keine Bearbeitung im Urheberrechtlichen Sinn vorliegt. Auch das kann ein Grund dafür sein, dass lange nicht alle online gestellten Coverversionen geschützter Titel gesperrt oder gelöscht wurden/werden.

Die Musikindustrie sieht das ganze etwas anders, nicht zuletzt, um sich kostenmäßig über Wasser halten zu können. Somit bezeichnet diese einen bereits bestehenden Titel, der erneut produziert und veröffentlicht wurde, als Coverversion.

Da man für eine solche Bearbeitung ein Nutzungsrecht benötigt, kann eine normale Privatperson sowas fast vergessen. Ein umfassendes Nutzungsrecht erhält man in der Regel nicht! Das einzige Recht, was allen zugesprochen wird, ist die Nutzung im Sinne des Anhörens!
Beim Covern ist es zudem irrelevant, ob man damit Geld verdienen will oder einfach nur Spaß an der Sache findet. Es handelt sich IMMER, bei Nichterfüllung der obengenannten Auflagen, um einen Verstoß geltenden Rechts!

Es spielt dabei übrigens auch keine Rolle, ob man das Cover eindeutig als Cover beschriftet und somit als solches kenntlich macht. Es bleibt ein geklautes Werk. Wenn der Urheber ein ganz großer Kotzbrocken ist, kann er sogar, im Falle eines wirklich schlechten Covers, mit dem Gesetz im Rücken laut § 14 UrhG eine Klage wegen Entfremdung des Werks einreichen!

Nichts desdotrotz ist mir, wie bereits erwähnt, kein Fall bekannt, in dem es zu einer Klage gekommen ist. Einzig das veröffentlichen von Albumversionen wird ähnlich geahndet wie eine Raubkopie oder das bereitstellen von Musik auf Torrentportalen oder anderen Tauschbörsen.

Ich persönlich sehe es wie der BGH und würde mich im Falle eines Falles auf diesen berufen, auch wenn es nie zu einer solch harten Konfrontation kommen wird.

Zur Frage, warum das in den Staaten so einfach geht: Die haben ein anderes Rechtssystem. Die Gema existiert nicht weltweit und auch die Gesetzgeber anderer Staaten und Länder haben so ihre Differenzen, was Recht und Unrecht anbelangt. Dir ist bestimmt auch schon aufgefallen, dass bei manchen amerikanischen Anbietern die Videos nicht gelöscht sind, sondern schlichtweg von deutschen Providern aus nicht aufgerufen werden können! Covert man auf deutsch einen englischen Titel, fällt es (laut meiner Auffassung, aber ich bin kein Jurist) unter den Begriff Bearbeitung... siehe oben!

Im zweifelsfalle könnte man jedoch für spezielle Fälle auch einen Anwalt für Medienrecht zu Rate ziehen.

@Nicht Sicher:
Begeht man eine Straftat, ist es dem Gesetzgeber egal ob man damit jemandem geschadet hat oder nicht. Die Gesetze gibt es nicht ohne Grund. Zudem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe! Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob man dieses doch sehr kalkulierbare Risiko bei Youtube eingeht oder nicht. Das ist ja das tolle am freien Willen ;)
Aufhängen lassen würde ich mich dafür aber nicht... es sei denn, ich würde mit Gitarrensaiten gefesselt und mit Jägermeister abgefüllt an einem Gitarrengurt an einer Truss bei nem Großkonzert aufgeknüpft... das läuft selbstverständlich unter "natürlicher Tod" und ist daher vollkommen akzeptabel ;)

Herzliche Grüße,
Till

6

Samstag, 12. November 2011, 16:52

Ist der Titel im Original bei der Gema eingetragen und somit über diese geschützt,

Sorry, aber das ist falsch. Die GEMA schützt nicht!!! Ein immer wieder gemachter Fehler! Die GEMA treibt lediglich die Tantiemen ein, wie ein Inkassounternehmen. Die GEMA überprüft ja auch nicht, ob du wirklich der Urheber bist, wenn du einen Titel anmeldest. Für den Schutz deines Urheberrechtes bist du immer selbst verantwortlich. Also: die Notarnummer, oder der eingschriebene Brief.
guckst du hier: Teckiblog :D Tontechnik leicht erklärt

7

Samstag, 12. November 2011, 17:09

JA stimmt, GEMA ist eine reine Wiederverwertungsgesellschaft.

8

Samstag, 12. November 2011, 19:14

Soweit ich weiß, ist es sogar gebührenpflichtig, wenn Du einen bei der Gema eingetragenen Song öffentlich aufführtst (z.B. als "Coverversion" mit deiner eigenen Band).

Aber jetzt mal ernsthaft, selbst wenn das illegal ist, ich will ja kein Geld dafür und schade keinem. Es ist ja ein Cover und keine "Fälschung" oder "Nachmache". Ich versuch ja nicht den Originalsänger zu imitieren.

Naja, wenn Du deine Interpretation bei YouTube hochlädst, erwartest Du ja wenigstens Anerkennung, die auf Leistungen anderer basiert. Und wenn Du ehrlich bist, hast Du genau das in Kauf genommen. Wenn Du dir selbst etwas ausdenkst, ist ja alles in Ordnung.
By The Way:
Mich nerven die meisten Produktionen, die auf bekannte Melodien zurückgreifen. Diese kommen u.a. im Techno- und Dancefloor-Bereich häufig vor. Auch wenn sie musikalisch manchmal auch gelungen sind, frage ich mich häufig, ob man sich nicht etwas eigenes ausdenken könnte.
Die Rechtslage dazu kenne ich nicht - und wie Till schon schrieb, mag die international auch unterschiedlich geregelt sein.

Das ist schon ein verdammt schwieriges Thema,
rechtlich, wie ideologisch.

Gü-Mix

9

Sonntag, 13. November 2011, 21:01

Soweit ich weiß, ist es sogar gebührenpflichtig, wenn Du einen bei der Gema eingetragenen Song öffentlich aufführtst (z.B. als "Coverversion" mit deiner eigenen Band).
Ja Gü-Mix. Normalerweise muss eine Band / ein Musiker zum Liveauftritt eine Setliste an die GEMA schicken + bei Fremdtiteln blechen. Es gibt auch Veranstalter, die eine Pauschale an die GEMA entrichten. Leider sch*** viele Musiker + Bands auf diese GEMA-Meldungen, was ich äußerst respektlos finde, denn es geht hier um geistiges Eigentum, an dem man sich öffentlich + ungefragt "vergreift". Interessanterweise werden genau diese Musiker oft fuchsteufelswild, wenn ihnen Jahre später genau das gleiche passiert mit ihren eigenen Song. Da verstehen sie dann plötzlich keinen Spaß mehr, weil es nämlich ums eigene Einkommen geht.

Alle Leute wie NichtSicher sollten sich mal klar machen, dass es auch darum geht, dass ein Komponist ja von irgendetwas leben muss. Die GEMA-Tantiemen stellen da einen wichtigen Faktor dar. Die GEMA-Gebühren, die man für das Hochladen einer Coverversion bezahlen muss, sollte man als Anerkennung für die künstlerische Leistung des Komponisten sehen. Denn dies ermöglicht ihm unter anderem weiterzumachen.
guckst du hier: Teckiblog :D Tontechnik leicht erklärt

10

Sonntag, 13. November 2011, 21:55

..und das wird so teuer ja auch nicht sein.
Die Recherchen unserer Band gingen so weit nicht.
Hat da jmd. Erfahrungen?

Gü-Mix

11

Montag, 14. November 2011, 13:35

Hey,


Ist der Titel im Original bei der Gema eingetragen und somit über diese geschützt,

Sorry, aber das ist falsch. Die GEMA schützt nicht!!! Ein immer wieder gemachter Fehler! Die GEMA treibt lediglich die Tantiemen ein, wie ein Inkassounternehmen. Die GEMA überprüft ja auch nicht, ob du wirklich der Urheber bist, wenn du einen Titel anmeldest. Für den Schutz deines Urheberrechtes bist du immer selbst verantwortlich. Also: die Notarnummer, oder der eingschriebene Brief.


Prinzipiell korrekt, denn natürlich schützt die GEMA als solche nicht direkt. Aber durch die Anmeldung eines Titels ist bei öffentlicher Vorführung eine Gebühr fällig. Kommt der betreffende dem nicht nach, so begeht er, abgesehen vom Urheberrechtlichen Standpunkt aus, eine weitere Tat, die geahndet werden kann.
Liest man den zitierten Satz zu Ende, so steht des weiteren darin:
"Ist der Titel im Original bei der Gema eingetragen und somit über diese geschützt, benötigt man keine Einverständniserklärung des Urhebers, sondern ist nur verpflichtet, die Coverversion bei der Gema anzumelden, sodass diese stellvertretend für den Urheber die Kosten eintreiben kann."
Ok, dieser Satz ist missverständlich da ich von einem "Schutz" der Gema spreche. Das ist darauf bezogen gewesen, dass man einen Vergütungsanspruch besitzt, sobald der eingetragene Titel gecovert wird. Das eine Institution wie die GEMA nicht mit dem Gesetzt, in diesem Fall das UrhG, gleichzusetzen ist, ist klar. Vielen dank daher für den Hinweis, damit das nicht missverstanden wird.

Grüße,
Til

Verwendete Tags

Coversongs, Legal, YouTube